Gesetzentwurf zur Übertragung des TV-H-Abschlusses auf die Beamtenbesoldung

Die gemeinsame Pressemitteilung von CDU- und SPD-Fraktion im hessischen Landtag über ein Gesetzentwurf, dass keine Wertschätzung für die unteren Besoldungsgruppen beinhaltet.


Über den Entwurf für das Besoldungsanpassungsgesetz, dass in den hessischen Landtag eingebracht wurde, sind wir mehr als schockiert. Im Tarifbereich konnte ein sehr guter Tarifabschluss verabschiedet werden. Ganz besonders die Menschen, die in den unteren Entgeltgruppen eingruppiert sind, haben am meisten profitiert. Durch den Sockelbetrag von 200,- € kam das Geld genau bei denen an, bei denen die prozentuale Erhöhung kaum spürbar gewesen wäre.

Was im Tarifbereich gelungen ist, verhungert im Beamtenbereich. Im Justizvollzug befindet sich die Mehrzahl der Beamtinnen und Beamten in den unteren Besoldungsgruppen. Die lineare Erhöhung von 4,8 Prozent im kommenden Februar 2025 wird für zahlreiche Beamtinnen und Beamten kaum spürbare Erhöhung bescheren. Erst ab den Besoldungsgruppen A 10 werden zufriedenstellende Ergebnisse erzielt. Für die Besoldungsgruppen ab A 6 kann nicht von Wertschätzung gesprochen werden. In den unteren Besoldungsgruppen befinden sich zahlreiche Beamtinnen und Beamte, die sich mitten in der Familiengründung befinden. Die hohe Inflation belastet genau diesen Personenkreis ganz besonders.

Wie lange warten wir schon auf eine verfassungskonforme Besoldung? Die Nerven bei allen im Justizvollzug – ganz besonders bei denen – die nun auch noch etwas mehr wie nichts bekommen sollen, liegen blank. Wertschätzung geht anders.
Eine 1:1 Übertragung nehmen wir so nicht wahr. Uns sind die Unterschiede des Tarif- und Besoldungsrecht durchaus bekannt. Ebenfalls ist uns bekannt, dass ein Sockelbetrag in der Beamtenbesoldung gegen das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen verstoßen würde.

Die Arbeitsbelastung in den Justizvollzugsanstalten steigt stetig. Im allgemeinen Vollzugsdienst ebenso wie im Fach- und Verwaltungsdienst. Ganz besonders hoch sind die Belastungen in den unteren Besoldungsgruppen. Dort benötigen wir eine faire Übertragung der Ergebnisse, die im Tarifbereich erzielt wurden. Wenn es auch keine Sockelbeträge gibt, gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten. Wir erwarten unbedingt Nachbesserungen, bevor das Gesetz verabschiedet wird.

Wir fordern unsere Landesregierung für die unteren Besoldungsgruppen Erhöhungen herbeizuführen, die den Namen verdienen. Erst dann kann von Wertschätzung gesprochen werden.


Vergleichstabelle 4,8 % zu 200 € Sockelbetrag auf öffentlicher-dienst.info