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BSBD – Infoservice Nr. 06 und 07/2014 vom 30. Juni 2014
dbb
Hessen informiert: >>> Strafvollzugsbedienstete erhalten Hessische Medaille für Zivilcourage „Markus Berger und Kai Jochlik sind aufgrund ihres couragierten Verhaltens Vorbilder für unsere Gesellschaft“, würdigte die dbb Landesvorsitzende die beiden BSBD – Mitglieder. Die beiden Vollzugsbediensteten hatten am 24. Januar einen flüchtenden Täter gestellt, der zuvor am Frankfurter LG zwei Personen getötet hatte. [Bilder der Preisverleihung unter Aktuelles...]
>>> Versorgungsrücklage nicht antasten – Versorgungsausgaben müssen gesichert werden und bleiben Es war berichtet worden, dass aus der Versorgungsrücklage eine halbe Milliarde Euro entnommen worden sei und dass im laufenden Haushaltsjahr keine Zuführung des Sparbeitrages erfolgt. Die Versorgungsrücklage ist ein Sondervermögen zur Mitfinanzierung künftiger Versorgungsausgaben finanziert durch die hessischen Beamtinnen und Beamten und dient nicht dem Stopfen irgendwelcher Haushaltslöcher.
>>> Informationen zur geplanten Mütterrente
>>> Stufenzuordnung im Rahmen Einstellung Tarif / mit Musterantrag Nach dem Urteil des EuGH bedeutet dies, dass Beschäftigten, die bereits in einem Arbeitsverhältnis stehen, bei denen aber die einschlägige Berufserfahrung bei anderen Arbeitgebern nicht vollständig berücksichtigt worden ist, so zu stellen sind als wären die Zeiten voll angerechnet worden. Für ggf. Betroffene ist ein Musterantrag beigefügt.
Die EuGH – Entscheidung zur altersdiskriminierenden Bezahlung von Beamtinnen und Beamten des Bunde und des Landes Berlin ist ein wichtiger Schritt zur endgültigen Klärung des Systemwechsels im Besoldungsrecht. Der EuGH hat die Übergansregelungen, die als altersdiskriminierend kritisiert worden sind, grundsätzlich gebilligt, dennoch stellte der EuGH fest, dass das auch in Hessen bis zum 28. Februar 2014 geltende frühere System auf einer Altersdiskriminierung der Beamtinnen und Beamten beruht. Letztlich ist offen, wie die Aussage des EuGH zu interpretieren ist, dass eine Haftung der BRD von deutschen Verwaltungsgerichten zu prüfen sei. Diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Anträgen auf Besoldung aus der letzten Dienstaltersstufe steht aus. Der BSBD Hessen und der dbb Hessen werden Sie auf dem Laufenden halten.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Kowalski
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