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BSBD – Infoservice Sonderinfo Nr. 12 /2013 vom 20. Dezember 2013
Koalitionsvertrag – Schwarz/Grün – in Hessen! Der Koalitionsvertrag liegt nun auf dem Tisch. Den größten Sparbeitrag leisten die hessischen Bediensteten. Stellenkürzungen on Top auf die bereits bestehenden Stellenkürzungen, Reallohnverlust usw. Der Koalitionsvertrag nimmt deutliche Bezüge auf die Aktion „Düstere Zukunft“ der Regierung Koch und der Justizvollzug ist kein geschützter Bereich. hierzu die Anlage: Pressmitteilung des dbb Hessen vom 18.12.2013 Nachstehend ein Auszug aus dem Koalitionsvertrag zum Thema Strafvollzug IV. Strafvollzug
1968 Der Strafvollzug muss weitaus mehr Aufgaben bewältigen als den bloßen Vollzug der Freiheitsstrafe. 1969 Er trägt dem Sicherheitsinteresse der Bevölkerung in Hessen ebenso Rechnung wie der erfolgreichen 1970 Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft. Wir brauchen gut ausgebildetes Personal und 1971 umfassende Konzepte, die den Weg zurück in die Gesellschaft ebnen und unterstützen. Insbesondere 1972 jugendliche Straftäter sollen im Rahmen eines Gesamtkonzepts wirkungsvoll unterstützt werden. 1974 Deshalb werden wir das Ziel „Resozialisierung“ ausdrücklich wieder in die Vollzugsgesetze 1975 aufnehmen. Strafvollzug soll Täter zur Verantwortung ziehen und sie davon abhalten weitere 1976 Straftaten zu begehen. Bereits in der Haft muss damit begonnen werden, den Täter zu einem Leben 1977 ohne Kriminalität zu befähigen, ihn in die Lage zu versetzen wieder den Weg zurück in die 1978 Gesellschaft und deren Normen und Werte zu finden. 1980 Wir werden die Aus- und Weiterbildung im Jugendstrafvollzug weiter verbessern und wollen jungen 1981 Straffälligen eine berufliche Perspektive nach dem Strafvollzug ermöglichen. Der Jugendstrafvollzug 1982 folgt dem Erziehungsgedanken. Wir wollen positive Anreize setzten und helfen, kriminelle Karrieren zu 1983 beenden. Dabei ist es wichtig, einen Weg und Perspektiven aufzuzeigen.
1985 Die Teilprivatisierung der JVA Hünfeld werden wir rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages mit dem 1986 privaten Betreiber im Jahr 2018 prüfen und bei Wirtschaftlichkeit und Effizienz fortsetzen.
1988 Wir werden ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz schaffen, das die fortschrittliche Ausrichtung 1989 des hessischen Jugendarrestvollzugs auf eine eigenständige gesetzliche Grundlage stellt. Dabei 1990 werden wir darauf achten, dass alle erzieherisch sinnvollen Maßnahmen zur Anwendung kommen 1991 können, um bei den straffällig gewordenen Jugendlichen und Heranwachsenden das notwendige 1992 Einstehen für das begangene Unrecht mit der Hilfestellung für die Bewältigung eines zukünftig 1993 straffreien Lebens zu verbinden. Neben den bestehenden Maßnahmen wie dem Täter-Opfer- 1994 Ausgleich, der Erteilung von Weisungen, Verwarnungen, Auflagen oder dem Jugendarrest halten wir 1995 auch die Aufnahme des sogenannten Warnschussarrestes in das Jugendarrestvollzugsgesetz für 1996 sinnvoll.
1998 Die Erweiterung des Einsatzes von Elektronischen Fußfesseln werden wir prüfen unter anderem zur 1999 Möglichkeit der Haftvermeidung bei Ersatzfreiheitsstrafen.
2001 Wir werden ein Sanierungskonzept für die hessischen Justizvollzugsanstalten erarbeiten und 2002 notwendige Maßnahmen daran ausrichten.
2004 Vor dem Hintergrund der Aufdeckung eines rechtsextremistischen Netzwerkes in hessischen 2005 Justizvollzugsanstalten werden wir zur Bekämpfung jeglicher extremistischer Netzwerke im 2006 Strafvollzug die aktive Präventionsarbeit durch intensive Schulung des Vollzugspersonals weiter 2007 verbessern. Ziel ist eine frühzeitige Identifizierung und konsequente Überwachung von Extremisten 2008 auch im Strafvollzug.
Dieser Teil bietet Perspektiven, kann aber auch tief greifende Auswirkungen auf die Vollzugslandschaft haben.
Informationen des dbb Hessen Der dbb Hessen informiert:
– Geltendmachung eines bestandsgeschützten BAT-Aufstiegs nach § 8 Absatz 3 TVÜ-H mit Musterantrag – Neue Elterngeld- und Elternzeitbroschüre für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Der BSBD – Info – Dienst wünscht allen Kolleginnen und Kollegen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Kowalski
BSBD – Infoservice Nr. 12 / 2013 vom 02. Dezember 2013
Besoldungstabellen für hessische Beamtinnen und Beamten – Altersdiskriminierung – Wichtiger Hinweis!! Der Europäische Gerichtshof ist in einem Vorlageverfahren des Berliner Verwaltungsgerichts mit Klagen befasst, die dem Land Berlin vorwerfen, eine altersdiskriminierende Beamtenbesoldung fortzusetzen. Dieses Verfahren hat auch eine Relevanz für das hessische Besoldungsrecht. Im September 2013 hatte eine mündliche Verhandlung vor dem EuGH stattgefunden. Die EU Kommission hat in ihrer Stellungnahme bejaht, dass eine unmittelbare Altersdiskriminierung vorliege, wenn die Höhe des Grundgehalts eines Beamten maßgeblich von seinem Lebensalter abhängt. Auf das beigefügte Schreiben darf ich verweisen. Einen Musterantrag, der bereits mit BSBD Info 10/2013 versandt wurde füge ich nochmals bei.
Dbb – Nachrichten November 2013 Der dbb Hessen befasst sich im Schwerpunkt in seinen dbb Nachrichten – November 2013 mit – Hessischer Urlaubsverordnung
Entwurf der Hessischen Laufbahnverordnung Der BSBD Hessen hat ausführlich zum Entwurf der neuen Hessischen Laufbahnverordnung Stellung genommen. [mehr...]
Mit freundlichen Grüßen
Günter Kowalski
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