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Informationen
unseres
Landesgeschäftsführers
BSBD – Infoservice
Nr. 10/2011
vom 07. Oktober 2011
Besoldungsrunde 2011
In seinen
dbb Nachrichten September/Oktober 2011
informiert der dbb Hessen umfassend über die Besoldungsrunde 2011.
Damit hat die Regierungsmehrheit folgende
gesetzliche Regelung für die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2011 in Hessen
getroffen:
Die Besoldung und die Versorgung der aktiven
hessischen Beamtinnen und Beamten und des weiteren oben genannten
Personenkreises und der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wird
linear ab
01.10 2011 um 1,5
% und ab 01.10.2012 um 2,6 %
erhöht. Dies gilt analog für den Richterbereich und die ehemaligen und jetzigen
Mitglieder der Landesregierung. Dies gilt auch für die Anwärtergrundbeträge.
Bis zur Besoldungsgruppe A 11 wird in 2011
unter den gesetzlich genannten Voraussetzungen eine Einmalzahlung in Höhe von
360 Euro – Teilzeitkräfte und begrenzt Dienstfähige anteilig – gewährt.
Anwärterinnen und Anwärter – keine Neuanfänger im Herbst 2011 – erhalten 120
Euro. Generell keine Einmalzahlung erhalten die Ruhestandsbeamtinnen und
-beamte.
Weiterhin gibt es neue Informationen zum Stand
Beihilferecht. Auf dem umfangreichen Anhang darf ich verweisen:
Nachrichten des dbb Hessen September - Oktober 2011
Lebensalterstufen im
BAT – EuGH hat entschieden – BAG Entscheidung steht noch aus
Der EugH hat nunmehr entschieden, dass die
Lebensaltersstufen des BAT gegen das europarechtliche Verbot der
Altersdiskriminierung verstoßen. Eine abschließende Entscheidung des BAG steht
noch aus.
Nun gilt es jedoch, die gesetzliche
Verjährungsfrist zu beachten. Diese läuft bis Ende 2011. Zur Hemmung der
Verjährungsfrist müssten die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die damals
wirksam ihre Ansprüche geltend gemacht haben, eigentlich Klage beim jeweils
zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dies soll jedoch vermieden werden. Die
Gewerkschaften stehen daher derzeit mit dem Land Hessen im Gespräch. Ziel ist
es, eine Klageflut zur Hemmung der Verjährung zu vermeiden. Stattdessen wird
eine einvernehmliche Lösung gesucht. So beispielsweise könnte das Land Hessen
auf die Einrede der Verjährung vorab verzichten. Dies hätte zur Folge, dass eine
Klageeinreichung bis Ende 2011 zur weiteren Rechtsverfolgung nicht notwendig
ist. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass dies nur diejenigen
Beschäftigten gilt, die im Jahr 2008 auch Ansprüche geltend gemacht haben.
Über den Fortgang der Gespräche mit dem Land
Hessen wird informiert.
hierzu die Anlage:
Info des dbb Hessen
vom 29.09.2011
Versorgungsbezüge bei Tod des Ehegatten
Der dbb Hessen hat ein Informationsschreiben zu
der Berechnung der Versorgungsbezüge bei Tod des Ehegatten herausgegeben.
hierzu die Anlage:
Infoschreiben des dbb Hessen
vom 09.09.2011
Sachstandbericht
Dienstplanabrechnung
Die BSBD Vorsitzende Birgit Kannegießer gibt mit
beigefügtem Schreiben einen Sachstandsbericht zum Thema Dienstplanabrechnung. Wir bleiben am Ball!
Der BSBD vertritt hier im Übrigen alleine die
Interessen der Kolleginnen und Kollegen!
BSBD engagiert sich weiterhin für Korrektur der Dienstplanabrechnung
Wer weiß
noch von den Kolleginnen und Kollegen im Wechselschichtdienst, wie viel
Mehrarbeitsstunden er/sie tatsächlich hat? Wer hat schon einmal den Frust
erlebt, nach einer Krankheit zurückzukommen und beim Blick auf die
Stechuhr zuerst einmal zu überprüfen, was denn mit dem Stundenkonto
passiert ist, sich zu ärgern, auch wenn es dann wieder erklärt werden
kann. Wer hat einen Wochenenddienst zusätzlich übernommen und für den
zusätzlichen Ruhetag dann aber 8,4 Minusstunden berechnet bekommen? Und
wer findet die Abgabe von Korrekturzetteln mit Unterschriften etc.
bereichernd gut? Zugegeben, in der Regel gilt: keine Buchung ohne Beleg.
Aber wäre es nicht besser, die planende Führungskraft wäre einfach nur
verpflichtet, die Korrekturbuchung im System mit einer kurzen
elektronischen Notiz zu begründen, statt das viele Papier dann in Ordnern
zu verfrachten?
Liebe
Kolleginnen und Kollegen,
der BSBD
Hessen hat sich in diesem Jahr fortlaufend und sehr engagiert, teilweise
mit heftiger Gegenreaktion konfrontiert, zum Thema geäußert und erklärt,
dass wir die neue Abrechnungsweise für nicht geeignet halten für die
Abrechnung der Bediensteten im Wechselschichtdienst. Wir waren im
Briefwechsel mit Herrn Staatsminister Jörg-Uwe Hahn, wir haben bei den für
den Vollzug zuständigen Landtagsabgeordneten vorgesprochen. Der
Ortsverband Darmstadt hat eine Petition zum Thema eingereicht. Und
schließlich sammelten wir 1.329 Unterschriften, mit der wir unseren
Protest gegen die Abrechnungsweise einbrachten.
Es steht
außer Frage, dass das bisherige Abrechnungssystem, die Bewertungen von
Arbeitstagen und Schichten zu überprüfen, teilweise zu korrigieren und zu
vereinheitlichen waren. Das hatten wir in unserem ersten Infobrief Anfang
März bereits erklärt. Das steht für uns als Gewerkschaft nicht in Frage.
Vom BSBD Hessen wird allein die systemische Umsetzung, d.h. die
Zugrundelegung einer Fünftagewoche mit einem Schema von Montag bis Freitag
mit einem Fünftel der regelmäßigen Arbeitszeit kritisiert, was zur Folge
hat, dass Arbeitstage am Wochenende als Mehrarbeit bewertet werden und
Ruhetage von Montag bis Freitag mit 8,4 Stunden negativ zu Buche schlagen.
Es gibt hierzu Rechtsprechung, die diese Bewertungsweise als falsch
bewertet hat. Diese Abrechnungsweise hat dann zur Folge, dass
Krankheitstage, Urlaubstage und Ruhetage wiederum mit einem Zeitfaktor zu
bewerten sind…. Und das Abrechnungssystem in vielen Anstalten erlebt wird,
wie es erlebt wird. Zwar haben wir jetzt – zumindest für die
Vollzeitbeschäftigten - eine perfekt berechnete Sollarbeitszeit pro Monat
(bei den Teilzeitkräften scheint das Projekt wiederum mit Klimmzügen
beladen zu sein), dafür lässt sich aber kaum noch ergründen, wie viel
Mehrarbeit tatsächlich gegeben ist.
Als
Landesvorsitzende des BSBD nahm ich am 04.08.2011 eine Einladung von Herrn
Ministerialrat Kräuter, HMdJIuE, wahr, um ihm den Standpunkt bzw. die
Vorstellungen der Gewerkschaft vorzutragen. Ich will Euch heute über die
Vorschläge von unserer Seite informieren:
- Abrechnung
nach dem Dienstplan, d.h. ausschließliche Bewertung der Arbeitstage –
optimal nach Einsatzplanung, im Kompromiss bewertet mit 1/5 der
regelmäßigen Arbeitszeit. Die Sollarbeitszeit, an Hand derer sich in der
Regel die Bewertung von Mehrarbeit verrechnet, sollte, wie nach altem
System nach der Rasterfolge erfolgen, wobei nicht verkannt wird, dass
diese gegebenenfalls zunächst zu optimieren wäre. Sie sollte sich
optimalerweise beziehen auf die tatsächlich notwendige Einsatzplanung im
Bereich bzw. der besonderen Funktionsgruppe.
- Der
Ruhetag bliebe wieder unbewertet, das Wochenende wäre nicht Mehrarbeit
sondern regulärer Arbeitstag, wie durch die Rechtsprechung bestätigt.
Dies würde die Diskussionen um Krankheit, Urlaub etc. umgehend beenden.
- Sollte
es Kolleginnen oder Kollegen geben, die die Abrechnung nach altem System
missbrauchten, bleibt nur festzustellen, dass auch das neue System den
gleichen Missbrauch ermöglicht. Damit ist das Problem nicht gelöst.
- Ich
habe in Frage gestellt die Praxis „keine Abbuchung ohne Beleg“, der in
der Praxis durch den Bediensteten zu erstellen und durch Vorgesetzte
gegenzuzeichnen ist, um dann (irgendwann) durch den Abrechner
eingepflegt zu werden. Dies erzeugt den Bedarf des Nachverfolgens, der
täglichen Überprüfung der Abrechnung des Vortages, um festzustellen, ob
ein Korrekturzettel einzureichen ist. Ich habe vorgeschlagen, zu der
alten Verfahrensweise zurückzugehen, bei der die Bereichsleitung oder
Vertretung am Folgetag des abzurechnenden Tages noch Korrekturbuchungen
vornehmen konnten. Um den Bedarf am Beleg (jetzt in Papier) und der
damit einhergehenden Begründung einer Korrekturbuchung zu bedienen,
könnte die Begründung im Bemerkungsfeld in SPX hinterlegt werden und
wäre damit transparent und auswertbar (datenschutzrechtliche Aspekte
sind selbstverständlich zu wahren).
- Abgewickelte
Tagesdienstpläne sollten eine Auswertung erfahren, um gegebenenfalls
nachzusteuern. An diesem Punkt verwies ich auf die Arbeit zentraler
Dienstplaner, die nach einer Vorplanung der Bereichsleiter
gegebenenfalls konstruktiv nachsteuerten.
- Und
schließlich schilderte ich noch die Folgen der Echtzeitbewertung, die
dazu führen, dass aktuell Kollegen auch die Nachbucher EINER Minute
beantragen, was seitens der Bearbeiter bereits als Provokation oder
Verschaukelung erlebt wurde, aber schließlich offensichtlich eine
Reaktion darauf ist, das bei zu frühem Gehen von gleichfalls einer
Minute der Abzug prompt erfolgt und sich durch längeres Bleiben am
Folgetag aus nicht ausgleichen lässt, da lediglich und maximal die
geplante Dienstzeit gutgeschrieben wird.
- Ergänzt
habe ich meinen Vortrag einige Tage später noch mit einem Hinweis auf
die Praxis bei der Polizei. Von dort hatte man mir mitgeteilt, dass bei
Plus- oder Minusstunden bei Krankheit korrigierend eingegriffen wurde.
(Zur Erinnerung: die Polizei hat die Abrechnungsweise zum 01.01.2011
wieder aufgegeben).
Der
BSBD-Landesvorstand begrüßte die Dialogbereitschaft seitens der
Fachabteilung. Das Angebot von Staatsminister Jörg-Uwe Hahn zur Mitarbeit
in der Arbeitsgruppe haben aktuell jedoch abgelehnt, da die Arbeitsgruppe
sich hinsichtlich der Abrechnungsweise festgelegt hat und hinsichtlich
einer Mitarbeit im laufenden Jahr dort kein Gestaltungsspielraum gesehen
wird. Die Einladung zur Mitarbeit bei der Evaluierung haben wir dagegen
angenommen, da wir es Gelegenheit bietet, unsere Haltung, unsere
Erfahrung und unser Erleben aktiv, verantwortlich und konstruktiv
einzubringen.
Wir
bleiben am Ball: versprochen!
Birgit Kannegießer
Landesvorsitzende des BSBD Hessen
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Auch als PDF-Datei
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Der Beitritt in den BSBD
– die einzig richtige Entscheidung, damit sich was für sie bewegt! Teil 6:
Skeptiker:
Mir reicht die
Interessenvertretung durch den Personalrat
BSBD Argumente:
Nein, denn nur
Gewerkschaften können Individualrechtsschutz gewähren. Außerdem haben nur
Gewerkschaften Einfluss auf Tarif-, Arbeits-, Dienst- und Sozialrecht.
Mit
freundlichen Grüßen
Günter Kowalski
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